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   BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 131/02   

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BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 131/02 (https://dejure.org/2003,31229)
BPatG, Entscheidung vom 24.09.2003 - 29 W (pat) 131/02 (https://dejure.org/2003,31229)
BPatG, Entscheidung vom 24. September 2003 - 29 W (pat) 131/02 (https://dejure.org/2003,31229)
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  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 131/02
    Denn aus der in § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG unmittelbar übernommenen Vorschrift des Art. 4 Abs. 1 Buchst. b) MarkenRL ergibt sich, daß eine Verwechslungsgefahr dann nicht angenommen werden kann, wenn eines der beiden Tatbestandsmerkmale der Marken- oder der Warenähnlicheit gänzlich fehlt (BGH aaO - [LIBERO; EuGH GRUR 1998, 922 - CANON Tz 22]).
  • BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00

    "Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis

    Auszug aus BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 131/02
    Dabei ist von einer Wechselwirkung der maßgeblichen Faktoren der Waren/Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Klage- bzw Widerspruchsmarke in dem Sinne auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken und/oder eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke aufgewogen wird und umgekehrt (vgl BGH GRUR 2003, 332, 334 - Abschlußstück mwN).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZB 35/95

    LIBERO

    Auszug aus BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 131/02
    Die wechselbezogene Kompensation setzt einen wenn auch nur geringen Grad von Ähnlichkeit der zu berücksichtigenden Vergleichswaren bzw -dienstleistungen voraus (vgl. BGH GRUR 1999, 245 - LIBERO).
  • BPatG, 18.04.2001 - 32 W (pat) 66/00
    Auszug aus BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 131/02
    Damit fehlt es an einer benutzten Ware, die die Grundlage einer Warenähnlichkeit von "Bild-, Ton- und Datenträgern" bzw von "mit Software-Programmen versehenen Datenträgern" einerseits und den "Druckereierzeugnissen" der jüngeren Marke andererseits bilden könnte (vgl Richter/Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen, 12. Aufl, 2002, 113; BPatG 32 W (pat) 66/00 und 33 W (pat) 182/98).
  • BPatG, 20.09.1999 - 33 W (pat) 182/98
    Auszug aus BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 131/02
    Damit fehlt es an einer benutzten Ware, die die Grundlage einer Warenähnlichkeit von "Bild-, Ton- und Datenträgern" bzw von "mit Software-Programmen versehenen Datenträgern" einerseits und den "Druckereierzeugnissen" der jüngeren Marke andererseits bilden könnte (vgl Richter/Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen, 12. Aufl, 2002, 113; BPatG 32 W (pat) 66/00 und 33 W (pat) 182/98).
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