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BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 131/02 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 29.09.1998 - C-39/97
Canon
Auszug aus BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 131/02
Denn aus der in § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG unmittelbar übernommenen Vorschrift des Art. 4 Abs. 1 Buchst. b) MarkenRL ergibt sich, daß eine Verwechslungsgefahr dann nicht angenommen werden kann, wenn eines der beiden Tatbestandsmerkmale der Marken- oder der Warenähnlicheit gänzlich fehlt (…BGH aaO - [LIBERO; EuGH GRUR 1998, 922 - CANON Tz 22]). - BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00
"Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis
Auszug aus BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 131/02
Dabei ist von einer Wechselwirkung der maßgeblichen Faktoren der Waren/Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Klage- bzw Widerspruchsmarke in dem Sinne auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken und/oder eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke aufgewogen wird und umgekehrt (vgl BGH GRUR 2003, 332, 334 - Abschlußstück mwN). - BGH, 08.10.1998 - I ZB 35/95
LIBERO
Auszug aus BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 131/02
Die wechselbezogene Kompensation setzt einen wenn auch nur geringen Grad von Ähnlichkeit der zu berücksichtigenden Vergleichswaren bzw -dienstleistungen voraus (vgl. BGH GRUR 1999, 245 - LIBERO). - BPatG, 18.04.2001 - 32 W (pat) 66/00
Auszug aus BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 131/02
Damit fehlt es an einer benutzten Ware, die die Grundlage einer Warenähnlichkeit von "Bild-, Ton- und Datenträgern" bzw von "mit Software-Programmen versehenen Datenträgern" einerseits und den "Druckereierzeugnissen" der jüngeren Marke andererseits bilden könnte (…vgl Richter/Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen, 12. Aufl, 2002, 113; BPatG 32 W (pat) 66/00 und 33 W (pat) 182/98). - BPatG, 20.09.1999 - 33 W (pat) 182/98
Auszug aus BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 131/02
Damit fehlt es an einer benutzten Ware, die die Grundlage einer Warenähnlichkeit von "Bild-, Ton- und Datenträgern" bzw von "mit Software-Programmen versehenen Datenträgern" einerseits und den "Druckereierzeugnissen" der jüngeren Marke andererseits bilden könnte (…vgl Richter/Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen, 12. Aufl, 2002, 113; BPatG 32 W (pat) 66/00 und 33 W (pat) 182/98).